Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
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Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme
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Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen
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Buchführungsfehler vermeiden und auf ordnungsgemäße Buchführungsbelege achten
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Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen
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Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
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