Steuernews für Mandanten

Virus

Themenspezial – CoronaVirus – Teil 1 – allgemeines

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

angesichts der Vielzahl von verschiedenen Fragen und aktuellen Themen, möchten wir Ihnen hier einen kurzen einen Überblick geben.

1.Kurzarbeit:

Leider erhalten wir derzeit eine Vielzahl von Anfragen zum Thema Kurzarbeit. Wir möchten hier auf unser Merkblatt in unserer Email vom 16.3.2020 verweisen. Gerne senden wir Ihnen dieses auch nochmals zu.

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es Erklärvideos zum Antragsverfahren. (Die beschlossenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind noch nicht eingearbeitet.)

Die „Anzeige über Arbeitsausfall“ muss spätestens am Monatsletzten des ersten Monats, in welchem Kurzarbeit anfällt, der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Das Eingangsdatum ist maßgebend.

Hier können Sie das Formular aufrufen.

2. Liquiditätshilfen:

Die  KfW hat auf Ihrer Website einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt. In Bayern gibt es außerdem noch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen Kredite von der LfA zu erhalten.

Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Diese unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Finanzierungshilfen.

Ihre Hausbank ist außerdem Ihr Ansprechpartner für die Themen Tilgungsaussetzungen, Tilgungsstreckungen, Zwischenfinanzierungen, Überbrückungskredite, Umschuldungen, verlängerte Rückzahlungsfristen etc.

Ferner möchten wir nochmal auf das Sofortgeld hinweisen.

3. Steuerstundungen:

Von Seiten der Finanzverwaltung gibt es folgende Möglichkeiten der Erleichterung in Bezug auf die aktuelle Situation:

  • zinsfreie Steuerstundung für Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und eventuell Umsatzsteuer. Laut derzeitigem Erkenntnisstand kann die Lohnsteuer nicht gestundet werden, von Seiten der Kammer wurde jedoch eine Anfrage beim Bundesfinanzministerium platziert.
  • Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Anpassung Gewerbesteuermessbetrag
  • Verzicht auf Vollstreckung bis 31.12.2020
  • In zwei Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen) ist es bereits möglich, sich die Anfang des Jahres geleistete USt-Sondervorauszahlung erstatten zu lassen. Wir werden für Sie beobachten ob sich hier etwas Neues ergibt und Sie entsprechend informieren, ob auf diesem Weg Liquidität generiert werden kann. -> Es gibt hierzu schon unbestätigte Berichte vom Wochenende, dass es auch in Bayern diese Möglichkeit geben soll.

Zettl & Partner haben einen Muster-Antrag ausgearbeitet, den sie an Ihre individuellen Situationen anpassen und die entsprechenden Punkte beantragen können.

Wir müssen aber zum heutigen Zeitpunkt darauf hinweisen, dass noch nicht vollständig geklärt ist, in welchen Umfang die Anträge von Seiten des Finanzamts gewährt werden. Aus einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzamt Rosenheim ist Zettl & Partner jedoch bekannt, dass das Finanzamt die Anträge „wohlwollend“ prüft. Hier müssen jedoch auch noch von offizieller Stelle die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. In einem ersten Schritt wurde ein BMF- Schreiben erlassen.

Insofern Sie von der Krise unmittelbar getroffen sind, empfehlen wir Ihnen sich für entsprechende Anträge frühzeitig zu informieren.

4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Bundesregierung bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen.

Die derzeitige Insolvenzantragspflicht (innerhalb von drei Wochen) soll ausgesetzt werden, solange die Unternehmen auf öffentliche Hilfe warten. Zwar hat die Bundesregierung großzügige Liquiditätshilfen versprochen, allerdings dürfte es in vielen Fällen länger als drei Wochen dauern bis die Finanzmittel bei den Unternehmen ankommen.

Die Insolvenzantragspflicht soll daher bis zum 31.03.2021 für betroffene Unternehmen ausgesetzt werden. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie hierzu weitere Informationen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Rechtsanwalt bzw. Experten für Insolvenzrecht.

5. Wichtige Links:

Bundesfinanzministerium

Die angekündigten Hilfsprogramme finden Sie hier.

Bundeswirtschaftsministerium

Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen ist auf der FAQ-Seite des BMWI zusammengestellt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hier finden sich Fragen und Antworten rund um arbeitsrechtliche Aspekte der Coronakrise.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft

Hier sind wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen speziell aus Bayern zusammengestellt.

Bei allen weiteren rechtlichen Fragen richten Sie sich an unseren Kooperationspartner

Dr. Herzog Rechtsanwälte          
An der Burgermühle 4      
D-83022 Rosenheim        

Tel.  +49 8031 409988-0
Fax  +49 8031 409988-88

www.drherzog.de

Wir hoffen Ihnen mit unserem Schreiben nochmal einen Überblick über die fortlaufenden Themen gegeben zu haben. Wichtig ist neben einem wirtschaftlich vernünftigen Handeln, die sozialen Kontakte, wo immer es geht, zu minimieren und damit Verantwortung zu übernehmen.

Mit den besten Grüßen in dieser angespannten Zeit, bleiben Sie vor Allem gesund und handeln Sie vernünftig.

Ihr Team von Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbB
www.rl-wp.de

Stand: 14. April 2020

Bild: inkoly - iStock.com