Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. (25.02.2020)
Renovierungskosten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Arbeitsmarkt Jahressteuergesetz Versichertenentlastungsgesetz Finanzministerium Härtefallfonds Bestandsveränderung Sozialversicherung Fünftelregelung Dreieckssachverhalt Nutzungswertermittlung Unterkunftsleistung PKW Jahreskarte Selbständig Grundstück Bank Brexit Haushaltseinkommen Verpflegungspauschbeträge Lohnsteuerprüfung Krankenkasse Grenzpendler Schuldzinsen