Höhere Bilanzprüfungsgrenzen schon ab 2014 nutzen
Prüfungspflichtig sind Bilanzen von GmbHs künftig erst ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. € und/oder einem Umsatz von 12 Mio. €. (26.06.2015)
Aktienverlust Verlustrücktrag Absetzbarkeit Umsatzsteuerrückvergütung Veräußerungskosten Mitarbeiter umsatzsteuerfrei Mezzanine-Kapital Überprüfung Abgabe Steuerumgehung Veräußerung Risiko Mehrwertsteuer Inventur Kapital Auslandsimmobilien Anzahlung Gutschrift Dreieckssachverhalt Betriebswirtschaft Unternehmen Dienstwagenbesteuerung Mehrarbeit Fahrzeug