Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. (25.02.2020)
Rechengrößenverordnung Betriebs-PKW Familie Altersvorsorge Übernachtungspauschale Kleinbetragsrechnung Arbeitszeit Revision Haushaltsnahe Dienstleistungen Photovoltaikanlage UID-Nummer Messmethode Handelsrecht Gastronomie Lieferschein EBITDASO Steuervorauszahlung Aufmerksamkeit Globalbeiträge Belegvorhaltepflicht Gleichbehandlung Dienstwagenbesteuerung Firmenauto Wohnsitz Strafsteuer