Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. (25.02.2020)
Telefonkosten Lobbyregister Werbungskosten Sozialversicherungsbeitragsbemessungsgrenzen Zinsabgrenzung Barzahlung Klimawandel Steuerprüfung Benzinkosten Erstattungszinsen Schenkung Bürokratieentlastungsgesetz Hebesatz Maklerkosten Landwirt Aufmerksamkeit Münzen Anleihe Schulden Gebühren Lohnsteuereinbehalt Jahressteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen Finanzierung Familie